Erlebniswert: ****Empfohlene Jahreszeiten:MaiJuniJuliAugustSeptemberOktoberEigenschaften:RundtouraussichtsreichEinkehrmöglichkeit
Beschreibung:
Auf der asphaltierten Straße Richtung Westen, bei der ersten Abzweigung nach links. Nach kurzem Anstieg erreicht man die Brücke über den Älpeler Bach. Weiter auf dem geschotterten Forstweg hinauf zum Höfersee. Nach ca. 300m Fahrstrecke nach rechts abzweigen. Der geschotterte Wiesenweg führt nach Zöblen. Beim Wartehäuschen der Bushaltestelle rechts, auf die Bundesstraße. Nach ca. 150m links in die Ortschaft Zöblen, aufwärts Richtung Obere Halde. Der Beschilderung folgend, nach rechts Richtung Tannheim. Beim Campingplatz nach links, aufwärts in den Wald und weiter nach Berg, einem Ortsteil von Tannheim. Oberhalb der Häuser weiter zur Schäferhütte, dort links aufwärts nach Grän. Kurz vor Grän nach rechts, abwärts, immer auf der Asphaltstraße, einmal die Bachseite wechselnd, gelangen wir zum Sportplatz. Weiter nach links, entlang des Baches, dann rechts über die Brücke und zur Unterführung. Nach dem Sägewerk rechts und der Beschilderung folgend Richtung Tannheim. Bei den Liften in Tannheim scharf nach links, Richtung Vilsalpsee. Vom Vilsalpsee nach Tannheim fahren wir auf der Straße. Wieder in Tannheim nach links zur Grotte und weiter zum Parkplatz.
Tipp des Autors:
Schöne, aber ein bisschen anspruchsvolle Tour. Viele Möglichkeiten einer Rast oder einer Einkehr mit guten Aussichtspunkten.
Sicherheitshinweise:
Es ist zu beachten, dass im Bikesport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen kann. Trotz umsichtiger Tourenplanung bleibt immer ein Basisrisiko bestehen. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und Fortbildung sowie persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und die Risiken. Vergessen Sie aber bitte nie, dass das Wetter in den Bergen sehr schnell umschlagen kann. Bleiben Sie auf den markierten Wegen.
Im Tannheimertal auf der „sicheren Seite“ fahren
In Österreich ist das Mountainbiken generell auf allen Forst- und Wanderwegen gesetzlich verboten, ausgenommen sind dafür ausdrücklich freigegebene Mountainbike-Strecken. Die Einfahrten auf Forststraßen sind manchmal mit Fahrverbotstafeln und Zusatzinformationen wie „Radfahren verboten“ versehen. Wanderwege weisen diese Verbotsschilder nicht auf, dennoch ist ein Befahren der Wege verboten.