Teilnahmebedingungen

Die folgenden Bedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel „Ötztaler Radmarathon“ (2026), veranstaltet von „Tirol Werbung GmbH“ (Maria-Theresien-Straße 55, 6020 Innsbruck).

Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Ziehung das 18. Lebensjahr vollendet haben und welche unter Einhaltung der gegenständlichen Teilnahmebedingungen, die Online -Gewinnspielseite vollständig und richtig ausgefüllt haben.
  2. Eine bereits im Jänner 2026 getätigte Online-Registrierung auf www.oetztaler-radmarathon.com ist Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.
  3. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist für die Richtigkeit der Angaben auf der online Gewinnspielseite– Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Wohnadresse und Telefonnummer – selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten auszuforschen. Fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
  4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig und kostenlos.
  5. Jede Person darf nur ein Mal an dem Gewinnspiel teilnehmen (keine mehrfache Teilnahme derselben Person).

Ausschluss von der Teilnahme

  1. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Unternehmensgruppe „Lebensraum Tirol Holding“ sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus sachlichen Gründen (insbesondere bei Verstoß gegen Teilnahmebedingungen wie z.B. mehrfache Teilnahme am Gewinnspiel) jederzeit vom gegenständlichen Gewinnspiel auszuschließen.

Gewinn

  1. Es werden folgende Preise an jeweils einen Gewinner/eine Gewinnerin, vergeben

    - 1x Startplatz für den Ötztaler Radmarathon 2026 (Voraussetzung: abgelehnte Teilnahme am Ötztaler Radmarathon 2026) 

  2. Eine Barauszahlung des Gewinns oder Ablösung als Gutschein ist in keinem Fall möglich.
  3. Der Anspruch auf Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten oder an Dritte übertragen werden.

Gewinnermittlung

  1. Aus allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird die jeweilige Gewinnerin/der Gewinner durch zufällige, nicht öffentliche, Ziehung ermittelt.
  2. Die Ziehung findet am 19.05.2026 statt.

Verständigung der Gewinnerin/des Gewinners

  1. Die Verständigung der Gewinnerin/des Gewinners über den Gewinn erfolgt nach Ziehung via E-Mail oder telefonisch.
  2. Sollte innerhalb von 2 Tagen, ab der Ziehung, keine Kontaktaufnahme mit der Gewinnerin/dem Gewinner möglich sein bzw. keine Rückantwort seitens der Gewinnerin/des Gewinners beim Veranstalter einlangen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine neue Gewinnerin/einen neuen Gewinner zu ermitteln.

Änderungs- und Beendigungsvorbehalt

  1. Der Veranstalter des Gewinnspiels behält sich vor, jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen, die Teilnahmebedingungen abzuändern oder das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden.

Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnausschüttung ausgeschlossen.
  2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
  3. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Innsbruck.
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