In Tirol dürfen höchstens 2 Kilogramm wildwachsende, essbare Pilze pro Person und Tag gesammelt und befördert werden. Wichtig: Die 2-Kilogramm-Grenze gilt pro Person und Tag. Außerdem können weitere Einschränkungen gelten: Das Sammeln kann vom Waldeigentümer für bestimmte Flächen untersagt werden, und in Schutzgebieten können zusätzliche Bestimmungen zu beachten sein. Beim Sammeln sind außerdem Rechen, Haken und ähnliche mechanische Hilfsmittel verboten. Auch organisierte Pilzsammelveranstaltungen sind in Tirol nicht erlaubt. Kurz gesagt: 2 kg pro Person und Tag – und nur von 7 bis 19 Uhr. Wer Pilze sammelt, sollte darüber hinaus immer auf Eigentumsrechte, Schutzgebiete und einen schonenden Umgang mit dem Wald achten.