Gut zu wissen

Verhaltensregeln mit Hund

Als Grundregel gilt:

„Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet und Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt.“

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Hundekot entsorgen

    Hundekot muss mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden

  • Leinen- und Maulkorbpflicht

    Beim Wandern in Tirol gilt: Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht überall, aber dein Hund muss jederzeit unter Kontrolle sein. Auf Almen und bei Weidetieren ist Anleinen unbedingt erforderlich, ebenso in vielen Naturschutz- und Wildgebieten sowie bei stark frequentierten Wanderwegen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln muss dein Hund zusätzlich einen Maulkorb tragen.

  • Badeverbot für Hunde

    Baden mit Hund ist in Tirol nur eingeschränkt erlaubt. Es gibt eigens ausgewiesene Hundebadeplätze oder Hundestrände.

Regeln für den Umgang mit Weidetieren

Österreichs Bäuerinnen und Bauern leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Almlandschaft. Wir bitten dich als Besucher, sich respektvoll an diese wunderschöne Landschaft anzupassen.

Na (H)und?

  • Das sagen Ladwirt:innen:

    Landwirtschaftliche Betriebe nutzen ihre Flächen zur Produktion hochwertiger Lebensmittel für die Bevölkerung sowie als Futtergrundlage für Weidetiere. Die Verschmutzung durch Hundekot stellt dabei ein hygienisches Problem dar und kann sowohl für Tiere als auch für Menschen gesundheitliche Risiken verursachen. Besonders der Parasit Neospora caninum kann über Hundekot auf Rinder übertragen werden und dort Fehl- oder Totgeburten auslösen. Auch beim Menschen können bestimmte Krankheitserreger im Hundekot gesundheitliche Beschwerden hervorrufen. Hundekot ist kein Dünger und gehört nicht auf Wiesen oder Weideflächen. Daher sollten Hundehalter unbedingt darauf achten, dass ihre Hunde möglichst nicht auf landwirtschaftlichen Flächen ihr Geschäft verrichten. Falls es dennoch passiert, sind die Hinterlassenschaften immer vollständig zu entfernen.

  • Das sagen Erholungssuchende:

    Hundekot auf Schuhen, Fahrrädern oder anderer Ausrüstung ist nicht nur unangenehm, sondern auch hygienisch problematisch. Besonders störend ist es, wenn Hundekot zwar aufgesammelt, anschließend aber samt Plastikbeutel in der Natur liegen gelassen wird und so Wege und Landschaft verschmutzt. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verpflichtet, Hundekot – unabhängig davon, ob mit oder ohne Säckchen – mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

  • Das sagen KindeR:

    Ein großer Hund kann auf Kinder schnell bedrohlich wirken, da diese die Situation oft ganz anders wahrnehmen als Erwachsene. Auch freundliche Hunde können durch plötzliches Bellen oder ungestümes Verhalten bei Kindern Angst auslösen. Um mögliche Missverständnisse oder Unfälle zu vermeiden, sollten Hunde bei der Begegnung mit Kindern grundsätzlich angeleint und kontrolliert geführt werden. So lassen sich gefährliche Situationen zuverlässig verhindern und ein respektvolles Miteinander sicherstellen.

  • Das sagen Jäger:innen:

    Hunde können im Wald eine Gefahr für Wildtiere darstellen, insbesondere wenn sie Wild aufscheuchen oder jagen. Deshalb dürfen Hunde abseits öffentlich zugänglicher Wege nur dann im Wald geführt werden, wenn die Zustimmung des Waldeigentümers vorliegt. Ausgenommen sind Dienst-, Jagd- und Assistenzhunde im jeweiligen Einsatz.

Storytime

Lawinenhunde sind Lebensretter mit Kuschelfaktor: Sie hören aufs Wort, arbeiten im Extremen - und müssen eine knallharte Ausbildung durchlaufen. Wir haben Spürhund Jago und sein Frauchen Verena beim Härtetest begleitet.

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