Ganze 952 Höhenmeter werden auf der Olympiaroute von der Tal- bis zur Bergstation der Patscherkofelbahn zurückgelegt. Steile Passagen machen die Tour zu einem ganz schön sportlichen Unterfangen.
Ausgangspunkt ist der Parkplatz (P1) am Heiligwasserweg im Innsbrucker Stadtteil Igls. Stets am Pistenrand geht es entlang der beschilderten Route zunächst am Kinderlift vorbei und weiter über die Olympiaabfahrt bis zur Bergstation der Patscherkofelbahn. Dort, auf 1.957 Metern Seehöhe, befindet sich neben dem Patscherkofel-Schutzhaus als Einkehrmöglichkeit auch das Bergrestaurant „Das Kofel“.
Sportlicher Aufstieg mit steilen Passagen. Die Tour führt von der Talstation der Patscherkofelbahn durchgehend auf der Piste zur Patscherkofelbahn Bergstation und zum Schutzhaus Patscherkofel. Die Route erfordert zwei Mal eine Querung der Piste.
Öffnungszeiten für Pisten-Skitourengeher:
Täglich 9:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 22:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind die Pisten für Skitourengeher gesperrt!
Zusätzliche Pistensperrungen sind jederzeit zu beachten.
Wichtige Hinweise für Pisten-Tourengeher
(Quelle: Kuratorium für alpine Sicherheit)
Skipisten stehen in erster Linie den Benützern der Seilbahnen und der Lifte zur Verfügung. Um Unfälle und Konflikte zu vermeiden, bitten wir neben den FIS-Verhaltensregeln auch folgende Empfehlungen zu beachten:
1. Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten
2. Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten. Beim Einsatz von Pistengeräten - insbesondere mit Seilwinden etc. - kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Pisten können daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt sein.
3. Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.
4. Queren der Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander.
5. Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren. Über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität stark beeinträchtigen.
6. Bis 17:00 Uhr bzw. Donnerstags bis 22:00 Uhr die Pisten verlassen.
7. Sichtbarmachen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe, reflektierende Kleidung etc. verwenden.
8. Bei besonders für PistengeherInnen gewidmete(n) Piste(n) nur diese benützen.
9. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
10. Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten.