Du kannst – und solltest – die Bergrettung rufen, wenn du oder andere sich in einer ernstzunehmenden Gefahrensituation im alpinen Gelände befinden und Hilfe nicht mehr selbstständig möglich ist.
Berechtigte Notfälle sind zum Beispiel:
- Verletzungen (z. B. Knochenbruch, Sturz, Kopfverletzung)
- Orientierungslosigkeit (z. B. im Nebel, bei Einbruch der Dunkelheit)
- Akute gesundheitliche Probleme (z. B. Herzbeschwerden, Erschöpfung)
- Lawinenunfall
- Sturz in Gletscherspalte
- Festsitzen in absturzgefährdetem Gelände
- Unwetter, das den Rückweg unmöglich macht
Nicht gedacht ist die Bergrettung dagegen für leichten Blessuren, die man selbst versorgen oder absteigen kann oder auch als Ausweg für schlechte Planung ohne echten Notfall (z. B. „Ich bin müde“ oder „Der Bus fährt nicht mehr“). In diesen Fällen steigt übrigens auch die Versicherung aus und die Kosten für den Einsatz sind selbst zu tragen.