Gut zu wissen

Verhaltensregeln beim Baden

Bergseen, Badeseen, Flüsse, Gumpen. Wo darf man nun eigentlich baden und wo nicht? Die gute Nachricht vorweg: in Tirol darfst du dich fast überall erfrischen! Die Wasserrettungsorganisationen Österreichs haben dazu folgende Baderegeln erstellt.

Baderegeln

  • Gesundheit

    Nur bei guter Gesundheit ins Wasser gehen.

  • Hinweisschilder beachten

    Auf den Hinweisschildern ist zu lesen, was im Schwimmbad erlaubt und was verboten ist. Dies ist zu befolgen.

  • Duschen, abkühlen

    Erst nach einer Dusche und Abkühlung ins Wasser gehen.

  • Kältegfühl

    Bei Kältegefühl nicht im Wasser bleiben, da sonst Krämpfe drohen. Diese sind für Schwimmer:innen gefährlich.

  • Ohrenerkrankungen

    Bei Ohrenschmerzen oder einer Ohrverletzung nicht schwimmen, springe oder tauchen.

  • Essen

    Nach einer ausgiebigen Mahlzeit eine Stunde warten. Erst danach wieder ins Wasser gehen.

  • Starke Sonne

    Vor der Sonne (Sonnencreme, Kappe, T-Shirt, schützen. Bei starkem körperlichen Hitzegefühl nicht ins kalte Wasser springen.

  • Übermut

    Sich zu keinen Handlungen überreden lassen, die nicht den eigenen Fähigkeiten entsprechen (weit hinausschwimmen, ins Wasser springen oder tauchen).

  • Springen

    Nur dort ins Wasser springen, wo es erlaubt ist. Dabei darf niemand in Gefahr gebracht werden. In keine Gewässer springen, die nicht bekannt sind, es könnten viele Gefahren lauern.

  • Vorsicht im Erlebnisbad

    Im Erlebnisbad sind oft viele Menschen. Daher sind auch Leute in der Umgebung zu beobachten. Es ist Hilfe herbeizurufen, wenn jemand in Gefahr ist.

Qualitätssicherung

Folgende Badeseen werden im Sommer von 1. Juni bis 30. August vom Land Tirol laufend auf ihre Wasserqualität überprüft:

Bergseen & Stauseen

Baden in öffentlichen Bergseen ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich um ein öffentliches Gewässer handelt und kein Verbot (z. B. durch eine Verbotstafel) besteht. Speicherteiche sind dagegen keine öffentlichen Gewässer, sondern künstlich angelegte Wasserspeicher für Beschneiungsanlagen. Dort ist Baden grundsätzlich verboten, außer es gibt eine ausdrückliche Freigabe bzw. Zweckwidmung zum Baden.

Storytime

Unser Team durchquert Tirol von Bergsee zu Bergsee und entdeckt schwimmend, dass es in seinem Element ist – buchstäblich.

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